DGUV Vorschrift ab 1.1.2018

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der Vorschriften.
Seit dem 1.1.2018 sind unsere Techniker mit den entsprechenden Messgeräten zur elektrischen Prüfung der Systeme ausgestattet. Nach einem technischen Einsatz überprüft der Techniker mit diesem Gerät das System und erstellt ein Protokoll. Dieses Protokoll wird bei uns gespeichert.
Die GFG SEIBT AG besitzt die nötigen Qualifikationen und kann Sie von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation jederzeit unterstützen. Als Kunde der GFG SEIBT AG informieren Sie uns auf welche Weise Sie die Protokolle in Ihrem Hause hinterlegen wollen.
Wir beraten Sie gern bei der automatisierten Speicherung dieser und anderer Prüfprotokolle.