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IT-Compliance wird immer zentraler
GoBD und DSGVO-konforme Verarbeitung von Dokumenten
IT-Compliance: GoBD und DSGVO automatisch erfüllen

GoBD
Das Finanzamt setzt den ordnungsgemäßen Umgang mit digitalen Belegen nach GoBD voraus. Eine ent-sprechende Bestimmung enthalten alle nationalen Vorschriften, das ist in Deutschland die GoBD und in Österreich die UGB/BAO. Jedes Unternehmen hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) einzuhalten.
DSGVO
Die Datenschutz Grund Verordnung (DSGVO) ist ein neues europäisches Regelwerk zum Datenschutz. Sie richtet sich an jede Organisation, die in Europa oder mit europäischen Kunden Geschäfte macht und setzt neue Maßstäbe im Umgang mit personenbezogenen Daten in ganz Europa.
Die Europäische Kommission legt fest: „Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine Person beziehen…“. Als solches gelten z. B. Name, Adresse, E-Mail …
Personenbezogene Daten sind also fast überall in Dokumenten enthalten und werden mit diesen verarbeitet. Um so wichtiger ist, es diese Daten schnell zu finden, darauf zugreifen, sie exportieren und ggf. korrigieren bzw. löschen zu können, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß geschützt sind (und nicht weiterverarbeitet werden können).
Es gibt keine einzelne Technologie, mit der alle DSGVO-Vorgaben erfüllt werden können. Dem Dokumenten– und Workflowmanagement kommt jedoch eine Schlüsselrolle bei der Einwicklung einer ganzheitlichen Strategie zu. Die [accantum] Produkte unterstützen bei der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.
Natürlich können auch weitere unternehmensspezifische Normen und Compliance-Regelungen wie Freigabe- und Genehmigungsprozesse sicher und transparent mit [accantum] realisiert werden.
Neben den gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungs- und Datenschutzbestimmungen stehen Sicherheit und Zugriffsschutz im Fokus.
Mehr dazu in unserem Artikel.